AGB vom Oldenburger SoundexpressI. VertragspartnerNachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Oldenburger Soundexpress, "DJ René" (René de Rot) nachfolgend DJ René genannt und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Ausnahme: II. Vertrag / AngeboteVerträge zwischen DJ René und seinen Kunden entstehen durch Alle von DJ René erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. III. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der BuchungEin Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJ René ist nur möglich durch: IV. HaftungDer Veranstalter haftet für alle Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ René, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ René verursacht worden ist. Sofern DJ René durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. V. ZahlungenZahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an DJ René direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. Nicht akzeptiert wird: VI. GEMA-GebührenAlle anfälligen Gebühren für die GEMA werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (PC, MD, CD, Cassette, usw). VII. Auf- und Abbau der DJ-AnlageDer Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für DJ René zugänglich sein. Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschliesslich für die Technische Anlage des DJ's/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden. VIII. VorschriftenDer Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. IX. GerichtsstandGerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |