AGB vom Oldenburger Soundexpress


I. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Oldenburger Soundexpress, "DJ René" (René de Rot) nachfolgend DJ René genannt und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Ausnahme:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich DJ René diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.


II. Vertrag / Angebote

Verträge zwischen DJ René und seinen Kunden entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort

Alle von DJ René erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


III. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 25 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage

Ausnahmen:

Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.

Ein Rücktritt seitens DJ René ist nur möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt. In diesem Falle wird sich DJ René um Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart bemühen. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.


IV. Haftung

Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ René, die durch ihn selbst, Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschliesslich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ René verursacht worden ist.

Sofern DJ René durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.


V. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschliesslich an DJ René direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung im Voraus auf ein von DJ René genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang.

Nicht akzeptiert wird:
a) (Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches.


VI. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale und analoge Vervielfältigungen und Tonträger (PC, MD, CD, Cassette, usw).


VII. Auf- und Abbau der DJ-Anlage

Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für DJ René zugänglich sein. Es ist der kürzeste Weg um das Equipment zu transportieren und aufzustellen frei zu halten. Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind im Vorfeld "vor Vertragsabschluss" mitzuteilen. Der Auftraggeber hat dafür sorge zu tragen, das ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V / je 16 A Schuko, sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschliesslich für die Technische Anlage des DJ's/Künstlers zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.


VIII. Vorschriften

Der Veranstalter versichert, daß der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.


IX. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Oldenburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.